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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Energy Rebels GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Energy Rebels GmbH, soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsabschluss

2.1 Die Präsentation der Produkte und Leistungen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.

2.2 Durch die Bestellung der gewünschten Produkte gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch die Lieferung der Ware zustande.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

3.2 Die Rechnungen der Energy Rebels GmbH sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3.3 Der Kunde gerät ohne Mahnung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb der Zahlungsfrist erfolgt. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

4. Lieferung und Versand

4.1 Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.

4.2 Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Kunden, sobald die Ware an das Transportunternehmen übergeben wurde.

4.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

5. Entwicklungsleistungen und geistiges Eigentum

5.1 Entwicklungsleistungen:

Die Energy Rebels GmbH erbringt Entwicklungs-, Beratungs-, Planungs- und Engineeringleistungen nach dem vereinbarten Leistungsumfang. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, stellen technische Konzepte, Berechnungen oder Prototypen keine Serienfreigabe oder Garantie für eine bestimmte Funktion oder Zulassungsfähigkeit dar.

5.2 Änderungen des Projektumfangs:

Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden nach Aufwand oder gemäss separater Offerte verrechnet. Liefertermine und Kosten können sich entsprechend anpassen.

5.3 Keine Erfolgsgarantie:

Entwicklungsleistungen werden nach anerkannten Regeln der Technik und mit der gebotenen Sorgfalt erbracht. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, schuldet die Energy Rebels GmbH keinen bestimmten Entwicklungs- oder Zulassungserfolg.

5.4 Vorbestehendes geistiges Eigentum:

Sämtliche vor Beginn des Projekts bestehende oder unabhängig vom Projekt entwickelte Technologien, Erfindungen, Software, Quellcodes, Schaltungen, Algorithmen, Bibliotheken, Konstruktionen, Berechnungsverfahren, Fertigungsverfahren, Dokumentationen, Designs, Werkzeuge, Modelle, Methoden sowie das damit verbundene Know-how und sämtliche Immaterialgüterrechte verbleiben ausschliesslich im Eigentum der Energy Rebels GmbH.

Dies gilt auch für Erweiterungen, Optimierungen und Weiterentwicklungen des vorbestehenden geistigen Eigentums, selbst wenn diese im Rahmen des Entwicklungsauftrags vorgenommen werden.

5.5 Projektergebnisse:

Die im Rahmen eines Entwicklungsauftrags ausschliesslich für den Auftraggeber neu entwickelten und vollständig vergüteten projektspezifischen Arbeitsergebnisse gehen nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Auftraggebers über, sofern in der Offerte oder im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Nicht übertragen werden Bestandteile, welche auf dem vorbestehenden geistigen Eigentum der Energy Rebels GmbH beruhen oder dieses enthalten.

5.6 Nutzungsrecht:

Soweit Projektergebnisse Bestandteile des vorbestehenden geistigen Eigentums der Energy Rebels GmbH enthalten, erhält der Auftraggeber ein zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränktes, nicht exklusives Nutzungsrecht, soweit dies für die bestimmungsgemässe Nutzung, den Betrieb, die Wartung und den Unterhalt der gelieferten Lösung erforderlich ist.

5.7 Wiederverwendung:

Die Energy Rebels GmbH ist berechtigt, sämtliche im Rahmen eines Projekts gewonnenen allgemeinen technischen Erkenntnisse, Methoden, Konzepte, Ideen, Erfahrungen sowie nicht kundenspezifischen Lösungen uneingeschränkt für andere Projekte, Produkte und Dienstleistungen weiterzuverwenden, sofern dadurch keine vertraulichen Informationen des Auftraggebers offengelegt werden.

5.8 Keine Übertragung von Background IP:

Die Durchführung eines Entwicklungsauftrags sowie dessen vollständige Bezahlung begründen keinerlei Anspruch auf Übertragung des vorbestehenden geistigen Eigentums oder des allgemeinen technischen Know-hows der Energy Rebels GmbH.

6. Garantie und Haftung

6.1 Die Energy Rebels GmbH gewährt eine Garantie von 5 Jahren auf Batterien und von 2 Jahren auf elektronische Komponenten ab dem Lieferdatum.

 

6.2 Innerhalb der Garantiezeit werden nach Wahl der Energy Rebels GmbH Mängel durch Reparatur oder Austausch der betroffenen Teile behoben. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

 

6.3 Von der Garantie ausgeschlossen sind Mängel, die durch unsachgemässe Nutzung, natürliche Abnutzung, Eingriffe durch Dritte oder nicht autorisierte Änderungen entstehen.

 

6.4 Für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, haftet die Energy Rebels GmbH nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

6.5 Die Energy Rebels GmbH ist berechtigt, Batterien, Energiespeicher oder zugehörige Systeme aus Sicherheitsgründen ganz oder teilweise zu drosseln, vorübergehend ausser Betrieb zu nehmen oder in einen sicheren Betriebszustand zu versetzen, sofern eine konkrete oder potenzielle Gefährdung von Personen, Sachen oder der Anlage selbst besteht oder nicht ausgeschlossen werden kann.

 

6.6 Solche Massnahmen können insbesondere durch Software-Updates, Fernzugriff, Konfigurationsänderungen oder Sicherheitsmodi erfolgen und stellen keinen Mangel, keinen Garantiefall und keine Vertragsverletzung dar, sofern sie verhältnismässig sind und der Gefahrenabwehr dienen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Energy Rebels GmbH.

 

7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zu versichern.

8. Rücktritt und Widerruf

8.1 Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Energy Rebels GmbH eine ausdrücklich vereinbarte Lieferfrist nicht einhält und auch nach einer angemessenen Nachfrist nicht liefert.

 

8.2 Ein Widerrufsrecht besteht nur, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder ausdrücklich vereinbart wurde.

9. Datenschutz

9.1 Die Energy Rebels GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschliesslich gemäss den gesetzlichen Bestimmungen und der Datenschutzerklärung.

 

9.2 Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragsabwicklung notwendig ist.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

 

10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

10.3 Es gilt ausschliesslich das Recht der Schweiz. Gerichtsstand ist der Sitz der Energy Rebels GmbH.

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